Änderungen zur Testpflicht

Am Donnerstag, dem 28.04.2022, tritt eine Änderung der Schul-Corona-Verordnung in Kraft. Es finden ab sofort keine regelmäßigen anlasslosen Tests mehr statt. Also sind auch keine Nachweise mehr für einen negativen Selbsttest in der Häuslichkeit notwendig.

Bei leichten Erkältungssymptomen (z. B. Kratzen im Hals, leichter Husten, verstopfte Nase) sind in den ersten 5 Tagen 2 Tests zu Hause durchzuführen (Empfehlung: am ersten und am dritten Tag). Fallen diese Tests negativ aus, so kann weiterhin die Schule besucht werden. Dazu erhalten alle Schüler freitags in der 1. Unterrichtsstunde 
2 Tests
für zu Hause ausgehändigt.

Bei schweren Symptomen (z. B. Fieber, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall, Erbrechen) ist das Betreten der Schule nicht möglich! Diese Symptome müssen durch einen Arzt abgeklärt werden.

Hier das neue Kontaktpersonenmanagement vom LAGuS:  KP+Management+Schule+2022_03_FINAL

 

M. Hagendahl
(Schulleiterin)

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