Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
unterstützen Sie uns bitte dabei, alle Personen an unserer Schule gesund zu erhalten.
Aus diesem Grund testen sich alle Anwesenden (außer Geboosterte) an folgenden Tagen in der Schule: Montag, Mittwoch und Freitag.
Sollte Ihr Kind an einem Test nicht teilnehmen, aber die Schule an einem Dienstag oder Donnerstag wieder besuchen, bitten wir Sie, mit Ihrem Kind einen Schnelltest vor Schulbesuch durchzuführen. Dies bringt allen mehr Sicherheit. Danke für Ihre Kooperation.
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz des Bundes und damit eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern. Sie ist verbindlich für alle, die in einer sogenannten Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, lernen oder betreut werden und die nach 1970 geboren wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bildung-mv.de/aktuell/2020/masernschutzgesetz-impfpflicht/index.html
Bis zum 31. Dezember 2021 hatten Bestandspersonal und alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht, einen Nachweis über ihren Impfstatus in Bezug auf Masernschutz zu erbringen.
Liebe Erziehungsberechtigte, falls dies noch nicht geschehen ist, so bitte ich Sie, diesen Nachweis beim Klassenleiter/bei der Klassenleiterin Ihres Kindes im Januar 2022 zu erbringen. Dazu genügt die Vorlage des Impfausweises oder einer Impfbescheinigung (zwei Masern-Impfungen). Eine Kopie des Dokumentes bzw. Speicherung dieser Daten erfolgt nicht. Ich bedanke mich für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.
M. Hagendahl
(Schulleiterin)