Maskenpflicht und Formularabgabe nach den Oktoberferien

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie nach Ferien üblich, so muss auch nach den Oktoberferien das bekannte Formular mit der „Erklärung zum Reiseverhalten“ vollständig ausgefüllt in der Schule abgegeben werden. Dieses Formular wird allen Schülerinnen und Schüler bis zum Freitag dieser Woche (01.10.2021) in der Schule übergeben. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 erhalten das Formular über ihre Klassenleiter/innen digital per E-Mail.

Formular: Erklärung+über+das+Reiseverhalten+020821

Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung  besteht für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien Maskenpflicht

M. Hagendahl
(Schulleiterin)

Hinweise zur Maskenpflicht und Testung ab 16.08.2021

Ab Montag (16.08.2021) besteht auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Die Testpflicht besteht weiterhin. Testtage an unserer Schule sind  Montag und Mittwoch. Dazu werden am davorliegenden Unterrichtstag (Freitag bzw. Dienstag) die Tests für die Häuslichkeit den Schüler*innen mitgegeben.

Beim Auftreten von COVID-19-Symptomen darf die Schule nicht betreten werden! Liegt eine entsprechende Symptomatik vor, sollte beigefügter Handlungsempfehlung gefolgt werden.                                                                       (Handlungsschema: A4_Fließschema_Kita_MBI)

 

 

M. Hagendahl

(Schulleiterin)

 

 

 

 

 

Neue Formulare für die Notfallbetreuung ab 25.01.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Eltern,

 

ab 25.01.2021 (Montag) wird die Schul-Corona-Verordnung angepasst. Diese gilt für Landkreise oder kreisfreie Städte, in denen die 7-Tage-Inzidenz an 2 Werktagen in Folge 150 oder höher ist. (Gilt auch, wenn die 7-Tage-Inzidenz landesweit an 2 Werktagen in Folge 150 und höher ist.)

Hier die Regelungen für unsere Schule:

  • Für Schüler*innen der Abschlussklassen (10. Jahrgangsstufe) ist der Schulbesuch weiterhin erlaubt.
  • Für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird bis 5. Februar 2021 eine Notfallbetreuung angeboten. Berechtigt sind Schüler*innen, bei denen mindestens ein Elternteil in Berufen der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist. Wenn Erziehungsberechtigte die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen wollen, so müssen sie eine Unabkömmlichkeitserklärung  – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderwertig organisiert werden kann. Es müssen also erneut Formulare ab dem 25.01.2021 ausgefüllt und in der Schule abgegeben werden.

             Selbsterklärung_Notfallbetreuung            

             Unabkömmlichkeitsbescheinigung Beschäftigte                            

             Unabkömmlichkeitsbescheinigung Selbstständige

          Dies bedeutet, dass jeweils 2 Formulare in der Schule vorzulegen sind. Beide können Sie auch per E-Mail                         an folgende Adresse übermitteln: Friedrich-Dethloff-Schule@t-online.de

          (Selbsterklärung und Unabkömmlichkeitsbescheinigung).

  • Das Besuchsverbot an Schulen bleibt in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz an 10 Tagen in Folge unter 150 gesunken ist.
  • Auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude gilt Maskenpflicht. Eine FFP2-Maske wird empfohlen.

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Hagendahl

(Schulleiterin)

 

 

 

 

Neue Regelungen für Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 200 Neuinfektionen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

für alle Schulen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gilt ab 13.01.2021 Folgendes: Es findet grundsätzlich Distanzunterricht statt.

An unserer Schule ist Präsenzunterricht nur für die Abschlussklassen der Jahrgangsstufe 10 (Mittlere Reife) erlaubt.

Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5/6 können unter bestimmten Voraussetzungen eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Notfallbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur arbeiten. Wenn die Notfallbetreuung genutzt werden soll, so müssen die Erziehungsberechtigten ein Formular mit einer Unabkömmlichkeitserklärung (einschließlich der Bestätigung durch den Arbeitgeber) ausfüllen. FormularUnabkömmlichkeitserklärung Beschäftigte

Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeitserklärung eine Eigenerklärung vor. FormularUnabkömmlichkeitserklärung Selbständige

Die vollständig ausgefüllten Formulare für die Notfallbetreuung und Gesundheitsbestätigung (Achtung 2 Seiten!) müssen vor Inanspruchnahme der Notfallbetreuung in der Schule vorliegen. Diese Formulare können auch digital an die E-Mailadresse unserer Schule (Friedrich-Dethloff-Schule@t-online.de) übermittelt werden.

Es gelten weiterhin die neuen Hygieneregeln (Tragen der Mund-Nase-Bedeckung während des Präsenzunterrichts und der Notfallbetreuung).

Bitte haben Sie Verständnis und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Hagendahl

(Schulleiterin)