Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab der kommenden Woche wird gemäß dieser Regelungen des Infektionsschutzgesetzes die Testpflicht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt.
Spätestens ab dem 28. April 2021 muss zweimal wöchentlich ein Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchgeführt werden.
Ein negatives Testergebnis ist für die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie sonstiges an Schule tätiges Personal Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht beziehungsweise an Präsenzangeboten der Schule.
1. Verpflichtet werden
- Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht/Wechselunterricht oder anderen Präsenzangeboten teilnehmen;
- Schülerinnen und Schüler, die an der organisierten Notfallbetreuung teilnehmen;
- Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen;
- die in den Schulen Tätigen, also insbesondere
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- das Personal im Landesdienst (Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches Personal und Referendarinnen und Referendare),
- alle sonstigen in den Schulen tätigen Personen.
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2. Im Allgeneinen findet für Schüler*innen und Personal an unserer Schule die Testung verpflichtend am Montag und Mittwoch statt .
3. Die Verpflichtung kann erfüllt werden durch das Beibringen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis in Form von:
- einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde;
- einer Selbsterklärung (Formular zur Selbsterklärung : A1_Formular_Häuslichkeit) über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Die Schüler*innen unserer Schule führen den Schnelltest zu Hause durch (Beschluss der Schulkonferenz) – Formular Sebsttest zu Hause: Einverständnis_Häuslichkeit. Dazu erhalten sie am letzten Schultag vor dem Testtag (im Allgemeinen am Freitag und Dienstag) die Schnelltests für zu Hause.
4. Die Verpflichtung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die an Abschlussprüfungen teilnehmen. Die Schule bietet die Möglichkeit der Selbsttestung zu Hause vor den Prüfungen an. Dazu wurden den Schüler*innen der 10. Klassen die Schnelltests heute (23.04.2021) ausgehändigt. Eine freiwillige Testung wird vor Beginn der jeweiligen Prüfung ausdrücklich empfohlen.
Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung des Bundesgesetzes nicht nachkommen, entscheiden sich damit, nicht an den Präsenzangeboten bzw. dem Unterricht teilzunehmen.
M. Hagendahl
(Schulleiterin)