Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Eltern,
ab 25.01.2021 (Montag) wird die Schul-Corona-Verordnung angepasst. Diese gilt für Landkreise oder kreisfreie Städte, in denen die 7-Tage-Inzidenz an 2 Werktagen in Folge 150 oder höher ist. (Gilt auch, wenn die 7-Tage-Inzidenz landesweit an 2 Werktagen in Folge 150 und höher ist.)
Hier die Regelungen für unsere Schule:
- Für Schüler*innen der Abschlussklassen (10. Jahrgangsstufe) ist der Schulbesuch weiterhin erlaubt.
- Für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird bis 5. Februar 2021 eine Notfallbetreuung angeboten. Berechtigt sind Schüler*innen, bei denen mindestens ein Elternteil in Berufen der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist. Wenn Erziehungsberechtigte die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen wollen, so müssen sie eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderwertig organisiert werden kann. Es müssen also erneut Formulare ab dem 25.01.2021 ausgefüllt und in der Schule abgegeben werden.
Selbsterklärung_Notfallbetreuung
Unabkömmlichkeitsbescheinigung Beschäftigte
Unabkömmlichkeitsbescheinigung Selbstständige
Dies bedeutet, dass jeweils 2 Formulare in der Schule vorzulegen sind. Beide können Sie auch per E-Mail an folgende Adresse übermitteln: Friedrich-Dethloff-Schule@t-online.de
(Selbsterklärung und Unabkömmlichkeitsbescheinigung).
- Das Besuchsverbot an Schulen bleibt in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz an 10 Tagen in Folge unter 150 gesunken ist.
- Auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude gilt Maskenpflicht. Eine FFP2-Maske wird empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Hagendahl
(Schulleiterin)