Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund des Infektionsgeschehens werden ab Montag, dem 19.04.2021, folgende Maßnahmen greifen:
- Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 können die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden. Dafür sind die bereits bekannten Formulare zu nutzen. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ist unverändert. Die Arbeitgeberbescheinigung sowie die Eigenerklärung sind am Montag, den 19.04.2021 abzugeben, spätestens aber am 20.04.2021 nachzureichen. Formulare: Selbsterklärung ab 18.1.21 Unabkömmlichkeitsbescheinigung _ab 10.4.21 Unabkömmlichkeitsbescheinigung_Selbständige_ab 10.4.21
- Es erfolgt Distanzunterricht – Ausnahme: Schüler*innen der 10. Klassen (Präsenzunterricht unter Aufhebung der Präsenzpflicht)
- Bei Teilnahme am Präsenzunterricht erfolgt zweimal in der Woche verpflichtend ein anerkannter Test auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 (nach Inkrafttreten des novellierten Bundesinfektionsschutzgesetzes – gesonderte Information erfolgt noch!)
M. Hagendahl (Schulleiterin)